Für Gerechtigkeit und Ordnung sorgen sind die ersten Assoziationen, die man bei dem Gedanken Polizei hat. Im folgendem möchten wir euch den Prozess, bevor man Polizist*in wird etwas näher bringen. Das heißt jedoch nicht, dass nur die beschriebenen Möglichkeiten funktionieren. Auch die Daten müssen nicht in den einzelnen Bundesländern übereinstimmen, diese beziehen sich auf die Informationen der Polizei NRW.
Voraussetzung
Als Grundvoraussetzung für die Einstellung benötigt der Bewerber den Nachweis der ersten oder mindestens zweiten juristischen Staatsprüfung. Außerdem muss die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der anderen EU Mitgliedstaaten nachgewiesen werden.
Zudem sollte der Eintritt in die freiheitliche demokratische Grundordnung gegeben sein. Im Bundesland NRW muss zudem das Landesbeamtengesetz NRW und andere Vorschriften und erforderlichen Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis gegeben sein.
Ausschlusskriterien
Um überhaupt in Betracht gezogen zu werden für den Job, muss die Polizeidiensttauglichkeit bestätigt werden. Eine Mindestgröße von 1,63 ist bei jedem Geschlecht notwendig. Außerdem braucht der Bewerber einen Nachweis des Sportabzeichens. Spätestens bei dem Einstellungstermin muss dieser vorliegen und darf beim LAFP NRW nicht älter als 12 Monate sein. Sprachkenntnisse in Englisch mit Level B1 müssen auch nachgewiesen werden. 6 Jahre Englischunterricht ab der Sekundarstufe 1 zählen zudem auch als Nachweis. Zuletzt sollte die Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge vorhanden sein.
Bewerbung
Um sich bei der Polizei bewerben zu können sollte man sich früh genug um den Nachweis der erforderlichen Papiere kümmern. Im Jahr vor der Einstellung beginnt meist im Zeitraum des Sommers das Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Es nützt jedoch nichts, sich auf eigeninitiative außerhalb des Bewerbungszeitraum zu bewerben, diese Anfragen können nicht beachtet werden. Eingestellt wird im Einstellungsjahr am 01.04..
Die Einstellung übernimmt, nach einer Vorauswahl, die Kommission des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW.
Auswahlverfahren
Das vorausgehende Auswahlverfahren besteht aus zwei Tagen. Die für NRW finden im Bildungszentrum Münster statt. Am ersten Tag gehört ein Persönlichkeitsstrukturtest, sowie eine polizeiärztliche Untersuchung dazu. Am zweiten Tag steht das Assessment-Center der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen im Zusammenspiel mit Beamten*innen des höheren Polizeivollzugsdienstes an.
Generell werden in dieser Vorauswahl die Bewerber durch Gruppendiskussionen, Rollenspiele, Präsentation und Explorationsgespräche getestet.
Übersteht man die Vorauswahl, dann kommt ein dritter Verfahrenstag in Düsseldorf hinzu. Dazu gehört ein Einzelgespräch mit einer Auswahlkommission.
Möchte man sich als Polizist*in weiterbilden und ein Masterstudiengang absolvieren, kann man unter bestimmten Voraussetzungen und nach dem Prinzip der Bestenauslese zugelassen werden.