Am 26.03.2019 hat das EU Parlament über die Reform des Urheberrechts abgestimmt und den neuen Richtlinien zugesprochen. Nach dem Motto die Hoffnung stirbt zuletzt, sollten die tausenden Gegner dieser Reform nicht die Köpfe hängen lassen. Denn der Rat muss den endgültigen Entwurf erst noch bestätigen.
Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ sagt aus, dass die Plattformen für den Inhalt ihrer Nutzer haften. Das heißt, dass Youtube, Facebook, Instagram und Co. bei einer Urheberrechtsverletzung die “Schuldigen” sind. Jedoch kann man nicht jede öffentliche Plattform als solche benennen. Denn es sind “nur” Soziale Medien betroffen, die durch urheberrechtliche Daten Geld verdienen.
Die Influencer sollen dadurch profitieren und mehr Geld verdienen können. Für die Plattformen heißt es Videos, Bilder, GIFs etc. nachträglich offline zu nehmen, falls das Urheberrecht verletzt wurde.
Sobald die Richtlinien in Kraft treten, wird für die Plattform, beispielsweise Youtube, ein Upload Filter eingeführt. Dieser soll von vornherein dafür sorgen, dass gewisse Inhalte gar nicht erst online gehen. So können diese Plattformen Inhalte ohne Lizenz o.ä. nicht genehmigen. Oft können Insider, die durch Memes dargestellt werden, dann nicht mehr mit der Community geteilt werden. Dadurch kann ein Interessenverlust für die Abonnenten entstehen und somit auch einer für die Influencer.