Du hast die Abschlussprüfung deiner Ausbildung nicht bestanden und weißt nicht, was du jetzt machen kannst?
Natürlich ist man im ersten Moment geschockt. Es ist aber gar nicht so schlimm wie man denkt, denn es war nicht alles umsonst.
Es besteht die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verlängern und so deine Prüfung zu wiederholen. Dafür sprichst du am besten mit deinem Ausbilder. Zusammen füllt ihr dann einen Antrag auf Verlängerung aus, der bei der Handelskammer eingereicht wird. Die Bestätigung des Antrag bekommst sowohl du, als auch dein Ausbilder. Sobald die Bestätigung da ist, wird dein Ausbilder automatisch aufgefordert die Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin einzureichen. Insgesamt kannst du die Abschlussprüfung drei mal machen. Hast du es dann immer noch nicht geschafft hast, gibt es für dich keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen.
Wenn du deine Ausbildung, nachdem du nicht bestanden hast, nicht verlängerst, kannst du dich trotzdem zu einer sogenannten externen Wiederholungsprüfung anmelden, um die Prüfung zu wiederholen. Dafür musst du in den Tagen nach der Prüfung mit der Handelskammer Kontakt aufnehmen, damit du für den nächsten Prüfungstermin mit eingerechnet wirst. Während der Zeit bis zur nächsten Prüfung, gehst du nicht mehr in die Berufsschule. Dadurch, dass du nicht mehr in einem Ausbildungsbetrieb bist, sondern ein externer Teilnehmer, musst du selber für die Prüfungsgebühren aufkommen.
Bei einer Wiederholung der Prüfung werden die Prüfungsteile wiederholt, in denen du weniger als 50 Punkte erreicht hast. Es ist dir freigestellt, ob du Teile, in denen du 50 oder mehr Punkte erreicht hast, ebenfalls wiederholen möchtest. Im Endergebnis zählt dann die zuletzt erreichte und nicht die beste Punktzahl.