Seit dem 1. August diesen Jahres hat unser Nachbarland ein Verschleierungsverbot in öffentlichen Einrichtungen verhängt. Das Verbot für gesichtsbedeckende Kleidung ist nun nach 14 Jahren Diskussion und Streit umgesetzt worden. Das bedeutet, dass Burkas und Schleier, die das Gesicht verdecken, in Schulen, Krankenhäusern, Bussen und Bahnen beispielsweise verboten sind.

Polizei hält sich nicht an die Regeln

Sowohl Krankenhäuser, als auch öffentliche Nahverkehre oder die Polizei, verkündeten direkt nach dem Beschluss, dass sie dem neuen Verbot nicht folgen würden. Nicht nur Burkas oder Schleier, auch Sturmhauben o.ä. sollen durch die Polizei aufgefordert werden abzunehmen. Weigern sich die “Betroffenen” das zu tun, wird der Zugang zu den Gebäuden, Bussen oder Bahnen verweigert und ein Strafgeld von mindestens 150€ ausgehändigt.

Niederlande ist nicht allein 

Die Niederlande ist einem Beispiel von vielen anderen europäischen Ländern gefolgt. Frankreich, Österreich, Bulgarien, Belgien, Lettland, sowie Spanien regional und die Schweiz nur im Kanton Tessin haben ebenfalls ein Verschleierungsverbot.

Deutschland

In Deutschland gibt es nur vereinzelte Verbote. In Hessen gibt es ein Verbot für Verschleierung im öffentlichen Dienst. In Bayern besteht ein Verbot der Gesichtsverschleierung in Schulen und Kindergärten.

Generell ist die Verschleierung für viele ein Zeichen für die Unterdrückung von Frauen im Islam. Kritiker sehen hier aber ein Problem, da die Religionsfreiheit eingeschränkt wird.