Endlich hat man alles hinter sich gebracht und bald könnt ihr endlich erfahren, wie viele Punkte ihr in den unterschiedlichen Prüfungen erzielen konntet.

Mit der endgültigen Punktzahl erhaltet ihr jedoch nicht nochmal einen Einblick in die Inhalte eures geschriebenen. Fehler, sowie Feedback zu eurem Inhalt, erhaltet ihr von Bundesland zu Bundesland auf unterschiedliche Weisen. Nicht nur die Einsicht, sondern auch die Mitnahme oder das kopieren der Abiturprüfungen und der Ergebnisse ist in manchen Fällen möglich.

Es gibt keine nationale Regelung, die in Deutschland vorgibt, wann man eine Einsicht in die Abiturklausuren genehmigt und wann nicht. Zudem verändern sich die Regelungen oft, sodass alle kommenden Angaben ohne Gewähr sind. Im weiteren Verlauf seht ihr ein paar Beispiel Bundesländer, um jedoch auf dem aktuellsten Stand zu sein, könnt ihr einfach bei eurem Stufen- oder Schulleiter nachfragen.

Bundesland Einsicht Kopien Mitnahme
Baden-Württemberg Nach der Beendigung der Prüfungsphase Nach der Beendigung der Prüfungsphase Nach drei Jahren
Bayern Nach der Beendigung der Prüfungsphase In Einzelfällen möglich Nicht erlaubt
Berlin Nach einem Jahr möglich Gegen eine Gebühr und nur mit Begründung
Hamburg Nach der Beendigung der Prüfungsphase Nach der Beendigung der Prüfungsphase
Nordrhein-Westfalen Nach der Beendigung der Prüfungsphase, endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der Schule Nach der Beendigung der Prüfungsphase Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre, jedoch ist die Mitnahme nicht beschrieben
Saarland Nach der Beendigung der Prüfungsphase Nach einem Jahr, gegen eine Gebühr möglich Nicht erlaubt
Sachsen Anfang des neuen Schuljahres möglich Nicht erlaubt Nicht erlaubt
Schleswig-Holstein Nach der Beendigung der Prüfungsphase Nach zehn Jahren möglich
Thüringen Innerhalb von sechs Monaten nach der Beendigung der Prüfungsphase möglich