Die Anwesenheitspflicht in der Universität oder Hochschule, ist so eine Sache für sich. Manche haben sie, manche nicht und bei manchen Hochschulen gibt es sie eigentlich “nur” offiziell.

 

Das es so einen großen Unterschied gibt liegt daran, dass die Universitäten in Deutschland selber entscheiden dürfen, ob sie eine Anwesenheitspflicht, in einem Studienfach einführen, oder nicht. Deshalb kann es auch schon zu Unterschieden zwischen Unis in dem selben Bundesland kommen.

 

Wenn es eine Anwesenheitspflicht gibt, sieht es meistens so aus, dass man sich als Studierender in eine Anwesenheitsliste eintragen muss. Diese liegt entweder vorne bei dem Dozenten, oder wird während der Veranstaltung herum gegeben.

Besteht keine Anwesenheitspflicht ist das natürlich nicht der Fall. Es gibt jedoch Dozenten die dennoch eine Liste herumgehen lassen, worin man sich eintragen soll. Zu dieser Anwesenheitsliste wird aber häufig gesagt, dass sie nur zu “Forschungszwecken” genutzt wird. Das bedeutet, dass überprüft wird, wie viele Studenten und Studentinnen die Prüfung in dieser Veranstaltung bestehen und wie viele von denjenigen, welche das Seminar oder die Vorlesung, nicht  regelmäßig besucht haben, bestanden haben oder durchgefallen sind. Durch diese Werte kann im nachhinein sowas gesagt werden wie: “Wenn ihr regelmäßig hier seid, ist die Chance viel höher, dass ihr das Seminar besteht.” oder “Es ist wichtig, dass ihr die Vorlesung regelmäßig besucht. Letztes Jahr haben …%, die die Vorlesung besucht haben auch bestanden.”