Das Urlaubssemester hört sich erstmal toll an. Schön am Strand liegen und nichts tun.

So läuft das aber nicht. Um ein Urlaubssemester zu beantragen, brauchst du einen wichtigen Grund. Welche Gründe am Ende an deiner Hochschule zählen, um dieses Semester zu beantragen, kann man in der jeweiligen Schulordnung der Universität nachlesen. Meistens stehen darin aber Gründe wie Krankheit, Schwangerschaft, Praktika, Auslandsstudium, Freiwilligendienst oder Pflege von Verwandten. Ein Urlaubssemester bedeutet, dass der Studienplatz zwar erhalten bleibt, dennoch wird das Semester nicht als Fachsemester gewertet. Dadurch wird es auch nicht auf die Studienzeit angerechnet.

Finanzierung

Um das Urlaubssemester zu finanzieren kannst du auf alle Fälle einen Job annehmen. Dabei wirst du, genau wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt. Das bedeutet, sobald du mehr als einen 450 Euro Job hast, musst du Beiträge an die Sozialversicherungen und ggf. Steuern zahlen. Schließlich nimmst du nicht mehr am Studium teil und kannst daher auch keine Tätigkeit als Student annehmen. Aus diesem Grund wird dir, während deines Urlaubssemesters auch kein Bafög mehr ausgezahlt. Also kannst du diese Geldquelle nicht in deine Finanzierung mit einberechnen. Eine Ausnahme besteht, wenn du ein Auslandssemester machst. Da kannst du nämlich ein Auslands-Bafög beantragen.

Übrigens solltest du wissen, dass während einem Urlaubssemester zumeist keine Studiengebühren erhoben werden. Oft ist dies allerdings mit der Anforderung verbunden, dass der Antrag bereits vor Beginn des Semesters gestellt wurde. Den Semesterbeitrag musst du hingegen oft zumindest teilweise bezahlen. Welche Beiträge dabei genau bezahlt werden müssen, hängt stets von der Uni ab.

Der beste Zeitpunkt?

Wenn du ein Urlaubssemester planen möchtest, dann kannst du dies im ersten Semester in der Regel nicht machen. Es sei denn dein Gründe sind Unfälle, Krankheiten, oder ähnlich ungeplantes, dann kann die Universität eine Ausnahme machen. Wenn du das Urlaubssemester nehmen möchtest, um geforderte Leistungsnachweise zu erbringen, solltest du dieses vor dem vierten Semester machen. Denn danach bringt es dir absolut nichts mehr. Schließlich musst du alle Nachweise bis zum Ende des vierten Semesters erbracht haben.

Ansonsten kannst du den Zeitpunkt frei wählen und schauen, wann es dir am besten passt.

Sei dir nur im klaren, dass du nach deinem Urlaubssemester wieder sofort in den Unialltag eintauchst und du keine Eingewöhnungszeit bekommst.