In der Politik gibt es immer wieder Wahlen. Momentan sieht man in Deutschland, von den unterschiedlichen Parteien, Wahlplakate an Pfosten und Straßenleuchten. Alle Plakate sollen die wahlberechtigten Bürger dazu animieren, die jeweiligen Parteien zu wählen.
Ablauf
Jede Wahl in Deutschland läuft unter demokratischen Vorgehensweisen. Keine Beeinflussung durch Außen, oder Ausgrenzung wegen des Aussehens, der Glaubensrichtung, des Geschlechts o.ä. ist erlaubt. Somit bleibt die Chancengleichheit auch für die Parteien bestehen.
Jeder deutsche Staatsbürger hat das Wahlrecht. Ab der Volljährigkeit mit 18 Jahren ist Wählen erlaubt. Bei Kommunalwahlen sind in machen Bundesländern die Wahlen ab dem 16 Geburtstag auch genehmigt.
Am wichtigsten bei jeder Wahl, ist jedoch die Geheimhaltungspflicht. Jeder wahlberechtigte Bürger wählt in einem abgegrenzten Raum. Dabei gilt auch, sobald das Kreuz neben der jeweiligen Partei gemacht wurde, bleibt die Wahl „unter Verschluss“. Niemand erfragt die Wahl oder öffnet den Wahlbogen. Der Wähler bringt nämlich im Anschluss der Wahl sein Stimmzettel in eine abgeschlossene Box, die nur zur Auszählung geöffnet wird. Des Weiteren stehen weder persönliche Daten der Person, noch andere Daten zu dem Wähler auf den Stimmzetteln.
Geschichtlicher Hintergrund
Das Prinzip des „one person – one vote“ besteht nicht seit immer. 1848 gab es noch nicht einmal das Männerwahlrecht. 1918 war es in Preußen denjenigen gestattet, die mehr Steuern zahlten, auch mehr Wählerstimmen abzugeben. Obwohl so eine Verteilung ungerecht war, wurde zu dieser Zeit das Wahlrecht auf fast alle Erwachsenen ausgeweitet.
Ab 1956 gibt es in Deutschland das Bundeswahlgesetz, welches das Alter, der zu wählenden Personen und das der Wähler vorgibt. Letzteres wurde 1970 von 21 Jahren auf 18 Jahre heruntergesetzt. Das Alter für die Wählbarkeit liegt seit 1975 bei 18 Jahren.