Im Winter wird es immer kälter, es fängt an zu schneien, oder ein Sturm wird vorhergesagt. Wie verhält man sich dann? Geht man zur Schule oder bleibt man doch lieber Zuhause?

Bedingungen

Generell gilt für die Schüler und Schülerinnen in Deutschland die Schulpflicht. Sollte jedoch ein zwingender Grund vorliegen, weshalb man die Schule nicht besuchen kann, ist die Schulpflicht hintergründig. So ein Grund kann zum Beispiel auch der Eintritt von extremen Wetterbedingungen sein, wie starker Schneefall, Blitzeis, generelle Eisglätte, oder eine Sturmwarnung.

Tritt einer dieser Fälle ein, dann gilt für die Schüler/innen die noch nicht volljährig sind, dass die Erziehungsberechtigten entscheiden dürfen, ob man zur Schule gehen soll oder nicht. Ist man älter als 18 Jahre, liegt die Entscheidung bei einem selber. Da man durch die Volljährigkeit auch seine Entschuldigungen selber schreiben darf. Egal wer es entscheidet, es ist in jedem Fall notwendig, dass die Schule informiert wird, dass der jeweilige Schüler an diesem Tag nicht in der Schule ist. So kann nach dem Vorweis der Entschuldigung bzw. der Meldung des Fehlens, auch keine unentschuldigte Fehlstunde eingetragen werden.

Ob die Schule komplett geschlossen wird, hängt von dem jeweiligen Schulträger ab, da unterschiedliche Faktoren beachtet werden müssen, wie die Sicherheit der Schüler, des Schulgeländes und der des Schulwegs.

Sollte der Unterricht zunächst normal beginnen und dann im Laufe des Tages doch entschieden werden, dass die Witterungsverhältnisse zu stark sind, dann muss die Schule dafür sorgen, dass es eine Betreuung für die Schüler gibt, die keine Chance haben nach Hause zu kommen.