Sobald du bei einer Firma gearbeitet hast und dort aufhörst kannst du dir ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen. Genauer gesagt, hast du sogar ein Recht darauf, dass dein Arbeitgeber dir ein solches Zeugnis ausstellt, da er gesetzlich dazu verpflichtet ist. Das Arbeitszeugnis ist eine Beurteilung deiner Arbeit und ein Nachweis, dass du bei dieser Firma angestellt warst.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach drei Jahren verfällt. Aus diesem Grund sollte man so früh wie möglich sein Zeugnis beantragen. Dabei sollte man darauf hinweisen, dass man gerne ein qualifiziertes Arbeitszeugnis haben möchte. Bei dieser Art von Arbeitszeugnis wird auf die Leistungen eingegangen, welche man vollbracht hat, als auch auf die eigenen sozialen Kompetenzen. Das Zeugnis, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist auszustellen, ist ein normaler Tätigkeitsnachweis.  

Das fertige Zeugnis bekommt man entweder an dem letzten Arbeitstag, oder per Post zugeschickt, zu letzterem ist er jedoch nicht verpflichtet. Wichtig ist, dass das originale Arbeitszeugnis per Hand unterschrieben ist. Außerdem sollte man beim Erhalten des Zeugnisses darauf achten, dass keine Fehler, bei dem eigenen Namen oder anderen Daten auftauchen. Wenn dies doch passiert, ist es wichtig, dass auf diese Fehler direkt aufmerksam gemacht wird, da sonst Missverständnisse auftreten könnten.

Formulierung

Da es bei einem Arbeitszeugnis keine Noten gibt, wie man es aus der Schule kennt, achtet man hier auf die Formulierung des Textes. Dabei darf dein Arbeitgeber keine Aussagen machen, welche dich als Arbeitnehmer in der Zukunft benachteiligen könnten, dies nennt man die Wohlwollenspflicht.

Damit der neue Arbeitgeber eine Idee hat, wie sich die Person verhalten hat, gibt es einige Ausdrücke im Arbeitszeugnis, auf die man achten sollte.

Wenn dort steht “Der Mitarbeiter hat stets zu unserer vollsten/höchsten Zufriedenheit seine Aufgaben erfüllt”, dann wäre das wie eine eins auf einem Schulzeugnis. Steht dort “stets zur Zufriedenheit” kann dies mit einer drei gleichgesetzt werden und “stets bemüht” bedeutet mangelhaft oder ungenügend.