Um das Abitur erreichen zu können und somit die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, sind unterschiedliche Arten von Prüfungen nötig.

Beispielsweise in Nordrhein-Westfalen ist das Abitur in drei schriftliche und eine mündliche Prüfung aufgeteilt. Die schriftlichen Prüfungen werden in den Leistungskursen und dem dritten Abiturfach, einem Grundkurs, absolviert.

Der Unterschied zwischen Leistungs- und Grundkurs ist die Menge an Lehrinhalt. Zudem kommt noch die Stundenzahl, die die Schüler in den letzten zwei Jahren mit diesen Unterrichtsfächern verbracht haben.

Die mündliche Prüfung findet auch in einem Grundkurs statt. Sie ist die letzte Prüfung, die man durchführen muss. Hierbei wird auch unterschieden, ob dies eine Pflichtprüfung ist, eine “freiwillige Prüfung” oder eine Bestehensprüfung. Die letzten beiden Varianten werden kurz vor Beginn der mündlichen Prüfungsphase entschieden. Die Freiwillige Prüfung geht von den Schülern/innen aus, denn sie entscheiden, ob sie sich einer weiteren Prüfung aussetzen möchten. Ziel ist es hierbei, die Note einer schon absolvierten schriftlichen Prüfung, zu verbessern. Mit der Beratung der Stufenleiter kann man sich dann dazu entscheiden.

Die Bestehensprüfung tritt dann in Kraft, wenn man in einem der drei vorherigen Prüfungen, von dem eigenen Schnitt zu sehr abgewichen ist. Somit muss man, in eine Nachprüfung.

 

Der Ablauf

Auch hier gibt es unterschiedliche Arten, auf der einen Seite kann das Thema vorher abgesprochen sein und man trägt es dann vor der Prüfungskommission vor, wie ein Referat. Im Anschluss sind auch Fragen oder Vertiefungen auf einzelne Themen von den Prüfern möglich.

Auf der anderen Seite kann man eine Vorbereitungszeit, genau vor der Prüfung bekommen. Dabei bearbeitet man bestimmte Aufgaben, in einer gewissen Zeitspanne, die anschließend in einem Vortrag vorgestellt werden müssen. Daraufhin wird die Prüfungskommission ein zweites Thema anschneiden und Fragen dazu stellen, die am Besten alle und richtig beantworten werden sollten. Somit kann man sich bei der einen Prüfungsart genau und bei der anderen nur sehr schwach einschränken. Als Tipp: bei Gesellschaftswissenschaften sind Bezüge zu aktuellen Geschehnissen sehr gern gesehen.

 

Die Prüfungskommission

Meistens ist diese Kommission eine Gruppe aus drei Lehrern. Es sind mehrere, da die Aufgaben dieser, genau aufgeteilt sind. Eine Person ist der Zeitwächter, eine weitere der Protokollant und eurer Fachlehrer ist die Person, die die Prüfung abnimmt. Natürlich müssen nicht alle drei Lehrer aus einem Fachbereich stammen jedoch ist dies meist der Fall.

 

PS: in den Vorabiklausuren muss man zudem nicht in dem vierten Abiturfach, also dem mündlichen Fach eine Klausur absolvieren. Diese fällt in der Vorabiphase weg.