Bald ist es soweit. Vom 23.05 – 26.05.2019 ist die Wahl zum Europäischen Parlament. Alle fünf Jahre wählen alle wahlberechtigten Europäer*innen die 750 Abgeordneten, sowie den Präsident des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der EU, welches direkt vom Volk gewählt wird.
Die Abgeordneten setzten sich aus den 28 Mitgliedsstaaten der EU zusammen. Wie viele Plätze jedes Land im Europäischen Parlament hat, ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landes. Deutschland besetzt insgesamt 96 Stühle.
Was macht das Europäische Parlament?
Das Europäische Parlament, kurz EP, arbeitet Rechtsvorschriften aus. Außerdem kümmert es sich um den Haushalt, also die Finanzen, der EU und ist eine demokratische Kontrolle, gegenüber anderen Organen innerhalb der Europäischen Union. Vorschläge oder Änderungen der Gesetze des EPs, können sich auf verschiedene Themen beziehen. Zum Beispiel auf den Bereich des Umweltschutzes, den Verkehr, Import und Export oder Verbraucherrechte. Auch extern erstellte Gesetzentwürfe muss man dem Europäischen Parlament vorstellen. Je nach Notwendigkeit gibt es dann eine Stellungnahme oder eine Zustimmung, beziehungsweise Ablehnung.
Ein Großteil der Kontrolle des EPs bezieht sich auf die Europäische Kommission. Das bedeutet, dass das EP die Mitglieder der Kommission erst absegnen muss. Es besteht sogar die Möglichkeit, ein Misstrauensvotum gegen die Kommission zu stellen, wodurch diese zur Abdankung gezwungen wäre.
Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union. So macht der Rat beispielsweise Vorschläge oder setzt Standpunkte, welche das EP anschließend prüft.
Wie wähle ich?
In Deutschland darf jeder wählen, der mindestens 18 Jahre alt ist, hier lebt und im Wählerverzeichnis eingetragen ist. An dem Tag der Wahl, am 26.05.2019 in Deutschland, geht der Wähler in den für ihn bestimmten Wahlraum und kann dort seine/ ihre Stimme abgeben. Es besteht auch die Möglichkeit eine Briefwahl zu beantragen. Dabei wird einem per Post der Wahlbogen zugeschickt. Nachdem der Bogen ausgefüllt ist, wird der Brief an die jeweilige Wahlstelle zurück geschickt. Die Adresse dafür steht meist schon auf dem Umschlag drauf.