So langsam wird es wieder wärmer und alle freuen sich auf den Sommer. Da liegt der Gedanke von Hitzefrei auch nicht mehr soweit entfernt. Aber wie kann es sein, dass einige Schüler Hitzefrei bekommen, während andere noch weiter in der Schule sitzen?

Vorab kann man schonmal sagen, dass es kein einheitliches Gesetz für Hitzefrei gibt. Es sieht jedoch so aus, dass der*die Schulleiter*in die Freiheit hat, ab 27°C oder 30°C freizugeben. Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Der*die Schulleiter*in muss dann entscheiden, ob die Hitze den Unterricht erheblich beeinträchtigt. Sollte dies der Fall sein, darf die Unter- und Mittelstufe von dem Unterricht befreit werden. Für die jüngeren Schüler muss es auf dem Schulgelände eine Möglichkeit geben, sich solange beaufsichtigt aufzuhalten, bis der eigentliche Schulunterricht beendet wäre. Eine andere Möglichkeit wäre zuvor eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Sodass die Schüler*innen in so einem Fall alleine nach Hause gehen dürfen.

Für die Oberstufe zählt diese Befreiung jedoch nicht. Der Grund dafür ist, dass die Schüler*innen alt genug sind. Daher können sie selber entscheiden, ob sie es für sich selber verantworten können, den Unterricht weiterhin zu besuchen. Jedoch darf man bei einer so großen Hitze keine Klausuren schreiben. Denn bei so einer Hitze ist es schwer sich zu konzentrieren. Die Klausuren werden dann auf einen Tag verschoben, an dem es nicht mehr so heiß ist.