Solltest du in deiner Schule schon alles mögliche versucht haben, kannst du dich auch auf juristischem Weg wehren. Das Mobbing an sich ist keine Straftat, aber einzelne Mobbinghandlungen können strafbar sein. Kommt es zu Sachbeschädigungen, Diebstählen, Beleidigungen, Körperverletzungen oder Raubstraftaten (z. B. Diebstahl mit Gewalt), so ist die Schwelle zur Strafbarkeit eindeutig überschritten.

 

Natürlich kannst du nicht einfach so jemanden Anzeigen, bevor du zur Polizei gehst, brauchst du Beweise. Sollte es sich beispielsweise um Cyber-Mobbing handeln, dann kannst du E-Mails ausdrucken, Chatverläufe screenshotten oder Bilder und Videos abspeichern. Mit deinen gesammelten Daten gehst du dann am besten mit deinen Eltern zusammen auf die Polizeiwache. Nach der Anzeige beginnt die Polizei zu ermitteln und bestellt die Beschuldigten zu einer Anhörung auf die Wache. Davon erfahren bei Minderjährigen auch die Eltern.

 

Wenn sich herausstellt, dass ein Gesetz verletzt wurde, wird bei Jugendlichen über 14 Jahren ein Gerichtsverfahren eröffnet. Dort entscheidet ein Richter über den Fall und die mögliche Strafe. Kinder unter 14 Jahren können nicht vor Gericht gestellt und bestraft werden. Wenn die Polizei sie aber für schuldig hält, wird das Jugendamt eingeschaltet, das wiederum mit den Eltern Kontakt aufnimmt. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Täter mit fachanwältlicher Unterstützung kostenpflichtig wegen Mobbing abzumahnen und ihn so zur Rechenschaft zu ziehen. Denn eine zivilrechtliche Haftung kann schon ab dem siebten Lebensjahr beginnen. Dabei muss den Erziehungsberechtigten der Gegenseite aber schon im Vorfeld das Fehlverhalten ihres Kindes ausführlich erläutert werden.